Liefervorschriften

Liefervorschriften für Stahlschrott

I) Eine Mischung von Stahlsorten ist nur nach vorheriger gegenseitiger Vereinbarung zulässig.

II) Zusätze wie z. B. Kupfer, Kabel, Draht, Zinn, Blei, legierter Stahl, Edelstahl, Holz, Erde, Rost, Gummi, Öle sind nicht zulässig, soweit es nicht zuvor vereinbart wurde.

III) Die Lieferungen dürfen keine geschlossenen oder nicht ausreichend geöffneten Behälter enthalten. Für jeden solchen Behälter wird eine Strafe von 1.000 € verhängt.

IV) Die Lieferungen dürfen keine gefährlichen und radioaktiven Stoffe enthalten. Werden solche Stoffe geliefert, wird die Ladung komplett oder teilweise an den Lieferanten zurückgeschickt oder auf Kosten des Lieferanten beseitigt.

Diese Bedingungen sind allgemein und nicht endgültig.

Bedingungen unter I, III und IV sind für alle Lieferanten verbindlich.

Mehr Informationen zu den Schrottlieferungen finden Sie unter PRODUKTEN – oder rufen Sie uns einfach an!

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